ARAG warnt vor Abmahnungen wegen Verwendung von Google Schriftarten
Hintergrund ist die Einbettung von Schriftarten direkt über die Server von Google, womit IP-Adressen von Benutzern zwangsläufig an Google übermittelt werden, ohne dass in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten darauf hingewiesen wird oder eine Einwilligung des Internetbenutzers eingeholt wird. Dies verstößt nach einem Urteil aus Deutschland gegen geltendes Datenschutzrecht.
Gefordert wird Unterlassung und Schadenersatz. Gedroht wird mit einer Anzeige bei der Datenschutzbehörde.
ARAG empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden dringend bei der Hotline der ARAG anzurufen, wenn sie derartige Abmahnungen erhalten (TelNr. 01 53102 1300).
- Holen Sie juristischen Rat ein.
Die ARAG Inhouse-Juristinnen und -Juristen wissen, was zu tun ist und beraten Sie rasch und ausführlich.
Direkte ARAG Rechtsberatungshotline: 01 53102 1300 - Prüfen Sie ihre Webseite auf rechtliche Schwachstellen.
Dies gelingt Ihnen mit dem ARAG Website-Check. Dieses digitale Service finden sie auf der ARAG Homepage - Auf der Seite „Services“ „Rechtsstreit verhindern“.
https://www.arag.at/services/rechtsstreit-verhindern - Lassen Sie die Schwachstellen beheben.
Haben Sie den ARAG Rechts-Check versichert, dann wird auch das Anwaltshonorar zur Behebung rechtlicher Mängel übernommen.
Und bei Fragen: zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!“
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