Handlungsbedarf bei Rechtsvorsorge
„Ablebensversicherung kann Angehörige wirtschaftlich massiv entlasten“
Das Bewusstsein für Versicherungsvorsorge in der Bevölkerung sieht Baumgartner hingegen als ausgeprägter: „Hier merkt man z.B. vermehrt bei älteren Menschen, dass Sterbeversicherungen ein Thema werden. Auch dass eine Ablebensversicherung für den Fall der Fälle die Angehörigen wirtschaftlich massiv entlasten und unterstützen kann, hat sich zwischenzeitig herumgesprochen“, so der Rechtsanwalt und ergänzt: „Da solche Produkte ja auch immer mit einer persönlichen Beratung einhergehen, ist hier auch beispielsweise durch das Nennen von Begünstigten (und die Frage danach) ausschlaggebend dafür, dass subjektiv das Gefühl besteht, Vorsorge getroffen zu haben. Dies stimmt ja auch. Hier wäre aber auch der nächste Gedanke wichtig, nämlich ob der vorgesehene Begünstigte auch für das übrige Vermögen als Erbe in Frage kommt. Was in diesem Bereich auch für ein größeres Problembewusstsein sorgt, ist der Umstand, dass vor allem jüngere Leute bei Immobilienfinanzierungen immer wieder entsprechende Versicherungen für den Ablebensfall abschließen.“
In der individuellen Beratung sollte hier die Aufmerksamkeit auf die wirtschaftliche Lebenssituation der jeweils betroffenen Kunden und Kundinnen bzw. ihrer nächsten Angehörigen gelegt werden, rät Baumgartner weiter. Daneben sei es aber auch sinnvoll, über die Versicherung hinaus darauf hinzuweisen, dass es hier weiteren Regelungsbedarf geben kann. „Man denke nur beispielsweise an Lebensgefährten, die gemeinsam ein Haus kaufen. Die Restschuldversicherung sorgt hier zwar dafür, dass die Immobilie schuldenfrei ist, ändert aber nichts daran, dass die Hälfte des Verstorbenen womöglich von dessen Eltern geerbt wird, sodass dadurch trotzdem ungünstige Konstellationen entstehen.“
Mit Vorsorgevollmacht Geschäftsunfähigkeit verhindern
Wenn man keine Vorsorge trifft, entstehe, laut Baumgartner, das Problem, dass im Ablebensfall an gesetzliche Erben beispielsweise Zahlungen zu leisten sind, die durch eine entsprechende letztwillige Verfügung verhindert werden könnten. Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, sei es vorübergehend oder dauerhaft, kann mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht, welche im Vorfeld errichtet wird, das ansonsten zuständige Pflegschaftsgericht ausgeschaltet werden. „Dies bedeutet für den Bevollmächtigten wesentlich mehr Flexibilität und schafft die Möglichkeit, direkt und schnell auf die geänderten Umstände zu reagieren. Auch sind die vom Gericht in solchen Situationen immer wieder notwendigerweise geforderten Gutachten nicht zwingend notwendig, sodass hier auch tatsächlich Geld gespart werden kann“, informiert der Rechtsexperte.
AssCompact, 08.September 2022, Mag. Baumgartner
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